Diese Seite regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen der Aqualytic Probes GmbH und ihren Kunden im Bereich industrieller Mess- und Telemetriesysteme. Sie gilt ausschließlich für gewerbliche Anwender in der Abwasserüberwachung und chemischen Produktion.
Gegenstand ist die Lieferung und Inbetriebnahme von Sonden, Telemetrieeinheiten und Kalibrierzubehör für die kontinuierliche Prozessüberwachung. Die Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen der Aqualytic Probes GmbH, Weisegasse 5, (0340) 235 5627, info@aqualyticprobes.com. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden schriftlich bestätigt.
Der Lieferumfang umfasst die im Auftrag bezeichneten Geräte sowie die zugehörige Dokumentation (Datenblätter, Kalibrierprotokolle, Konformitätserklärungen). Der Kunde ist verpflichtet, die Messstellen gemäß den technischen Spezifikationen vorzubereiten (Spannungsversorgung, Montageort, Umgebungsbedingungen). Die Inbetriebnahme erfolgt nach schriftlicher Anweisung; eine Einweisung vor Ort kann gesondert vereinbart werden.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behalten wir uns Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vor. Skonto wird nicht gewährt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Kunden über, bei Versendung mit Übergabe an den Spediteur. Für Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich Mängel anzuzeigen.
Wir leisten Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Produkte für 24 Monate ab Übergabe. Ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Handhabung, chemische Einwirkungen außerhalb der spezifizierten Grenzen oder höhere Gewalt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Die über die TD-400 übertragenen Messdaten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten (z. B. AbwAG) oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Der Kunde ist für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben an seiner Messstelle verantwortlich.
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn wir trotz Fristsetzung eine wesentliche Pflicht verletzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen für Dauerschuldverhältnisse. Nach Vertragsende werden alle überlassenen Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Aqualytic Probes GmbH. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.